AGB

1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:
1.1 Die Bergführer der Homepage  Seite Bergführer Tirol erbringt ihre/seine ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem/der Bergführer unter der Homepage Seite Bergführer Tirol und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtungen als Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Gast zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.

1.2 Die in den Programmen/Angeboten bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung der selbst mitgebrachter Ausrüstung, sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber dem jeweiligen Bergführer. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind.

1.3 Der Bergführer behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars. Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder des Gipfels gewährleistet werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung oder Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (insbesondere von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel usw.) obliegen alleinig dem Bergführer. Für aus Sicherheitsgründen, wie Stein, Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge, oder durch Schuld eines Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche gemacht werden.

1.4 Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, welche über normale Benützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Aufgrund der besonderen Verantwortung für die korrekte Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Bergführer abgibt, Folge zu leisten. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2. Vertragsabschluss:
Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und dem jeweiligen Bergführer von Bergführer Tirol kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile, Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der führenden Personen, etc. besteht. Die Buchung hat ausschließlich schriftlich erfolgen. Unter besonderen Umständen, zBsp. wenn eine schriftliche Buchung nicht zweckmäßig wäre, ist auch eine mündliche Buchung möglich. Mündlichen Buchungen sind rechtsverbindlich. Eine allenfalls nachgeholte Schriftlichkeit erfolgt ehest möglich, in der Regel binnen 3 Werktagen. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handel im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss des Bergführervertrages für die Leistung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zu ungeteilter Hand. Ist eine Person verhindert kann die verhinderte Person eine andere teilnehmen lassen. Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs– und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen (Umwelteinflüssen, …) kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

3. Anmeldung:
Anmeldung bitte ausschließlich schriftlich mit Online-Formular oder per E-Mail bzw. auf dem Postweg. Kurzfristige Anmeldungen sind jederzeit möglich, sofern noch Restplätze zur Verfügung stehen. Da jeder Bergführer nur mit Kleingruppen unterwegs ist, empfiehlt sich eine frühe Anmeldung. Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.

4. Zahlungsmodalitäten:
Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung bekommen Sie per E-Mail Ihre Anmeldebestätigung sowie Ihre Rechnung. Nach dem Erhalt der Rechnung überweisen Sie bitte eine Anzahlung über 50% des Bergführer Honorars. Erst nach Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Die restlichen 50% des Bergführer Honorars der jeweiligen Tour, sind bis zum Stichtag, welcher auf der Rechnung ausgewiesen ist, fällig. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis des jeweiligen Bergführers kann auch eine Barzahlung vor Ort und vor Beginn der jeweiligen Tour vereinbart werden.
Bei Trekking oder Skitourenreisen wird eine gesonderte Vereinbarung mit den Teilnehmern getroffen.

5. Vermittelte Leistungen:
Aus organisatorischen Gründen werden die Reservierungen, sowie die Buchungen von Unterkünften, gleich welcher Art und Kategorie, direkt vor Ort beim Unterkunftgeber bezahlt, fallweise auch direkt vom Teilnehmer/In an den Unterkunftgeber überwiesen. Liftkarten werden ebenfalls vor Ort direkt vom Teilnehmer/In bezahlt.

7. Rücktritt und Stornokosten:
Es ist jederzeit möglich von der gebuchten Tour zurückzutreten. Hierfür entscheidend ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Bergführer Tirol. Tritt der Gast/Kunde vor der Veranstaltung zurück werden folgende Stornogebühren verrechnet.

  • Storno bis zum 30. Tag vor der gebuchten Tour 150,00 €.
  • Storno 29. Tag – 15. Tag vor Tourbeginn 50% der gesamten vorangeschlagenen Tourkosten
  • Storno 14. Tag – 01. Tag vor Tourbeginn 80% der gesamten vorangeschlagenen Tourkosten

Bei Nichtantreten bis Tourbeginn wird der Gesamtpreis einbehalten.
Falls zum Zeitpunkt des Rücktritts für den jeweiligen Bergführer von Bergführer Tirol Mehrkosten entstanden sind, welche die Vorauszahlung bzw. den Stornobetrag übersteigen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Mindestteilnehmerzahl:
Sämtliche Veranstaltungen werden grundsätzlich nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl ist bei jeder Programmbeschreibung angegeben. Bei Stornierung, wegen nicht erreichen der Teilnehmerzahl, werden alle Zahlungen zur Gänze rückerstattet. Jeder einzelne Bergführer der Homepage Bergführer Tirol, behält sich vor, bei nicht erreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung abzusagen. In Absprache und Einverständnis aller Teilnehmer findet die Veranstaltung statt, wenn alle Teilnehmer mit einer Leistungskürzung oder einer Preiserhöhung entsprechend der Veranstaltung einverstanden sind. Bei Stornierung wegen nicht erreichen der Teilnehmerzahl werden alle Zahlungen zur Gänze rückerstattet.

9. Versicherungen:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch den jeweiligen Bergführer bzw. Veranstalter Bergführer Tirol nicht versichert. Wir empfehlen daher eine Kranken- und Unfallversicherung mit ausreichender Deckung, sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Jeder Bergführer ist selbstverständlich entsprechend des Bergführergesetzes Haftpflicht und Unfall versichert.

10. Risiken im Gebirge:
Bei Buchung einer Tour, gleich welcher Art und welcher Jahreszeit, können trotz sorgfältiger und seriöser Vorbereitung durch Ihren Bergführer Situationen entstehen, welche auch für einen Bergführer nicht vorhersehbar sind.

11. Haftung:
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen, nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Der jeweilige Bergführer der Homepage von Bergführer Tirol, kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren, wie beispielsweise Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag, etc. ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.
Der jeweilige selbständige Berg- und Skiführer von Bergführer Tirol, übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen jeglicher Art während der bergsteigerischen Aktivitäten im Sommer und Winter. Leistungen, die bedingt durch die Wetterverhältnisse, Ausfall von Bahnen oder anderen Einflüssen nicht erbracht werden können, und auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, sind nicht regresspflichtig. Es ist den Anweisungen der Bergführer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung des jeweiligen Bergführers nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür keine Haftung übernommen wird. Mit Ihrer Anmeldung tragen Sie ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und erkennen somit ein Restrisiko im Gebirge an.
11.1 Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko sowie eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. 
Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

12.Datenschutz:
Der jeweilige Bergführer unter der Homepage Bergführer Tirol ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen einer Vertragsabwicklung und im Rahmen einer Anfrage aus dem Vertrag ergebene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an der jeweiligen Tour stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos welche von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke von Bergführer Tirol verwendet werden dürfen.

13. Änderungen des Vertrages:
Der jeweilige Bergführer von Bergführer Tirol behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses von den Bergführern der Homepage Bergführer Tirol liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die Änderung allfälliger Beförderungs– und Besteigungskosten oder für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.
Nach geltendem Berg & Skiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Tour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Bergführer der Homepage Bergführer Tirol geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.

14. Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Muss der jeweilige Bergführer aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter– und Lawinenverhältnisse etc. 

15. Schlussbestimmungen:
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen
Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die Zuständigkeit des Bezirksgerichts, welches für den jeweiligen Bergführer, bzw. dessen Hauptwohnsitz, zuständig ist. 

Es gilt österreichisches Recht.